Ruegentaxi
AGB Ruegentaxi
Rügentaxi  Oliver Gurk    Thesenvitz    Bergen / Rügen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Fahraufträge, die von Rügentaxi Oliver Gurk (nachfolgend „Rügentaxi“ genannt), vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Oliver Gurk,
Dorfstraße 4a, in 18528 Thesenvitz/Bergen - Rügen, auf Bestellung von Kunden vermittelt und/oder durchgeführt werden.

§ 2 Vertragsabschluss


1.     Rügentaxi nimmt Fahraufträge zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. aufder  Webseite unter www.Ruegentaxi.de oder telefonisch, zu den veröffentlichten Konditionen an.

2.    Der Beförderungsvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande. Dies gilt nicht für Fahraufträge, die von Rügentaxi vermittelt und ein drittes (Fremd) Taxiunternehmen zugeteilt werden. In diesem Fall wird die Beförderung von dem jeweiligen Taxiunternehmen auf eigene Rechnung durchgeführt. Das die Fahrt ausführende (Fremd)-Taxiunternehmen ist kein Erfüllungsgehilfe von Rügentaxi.

3. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine, bei der Bestellung, spätestens beim Fahrtantritt hinzuweisen.   

§ 3 Beförderungsentgelt

1.    Für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets - Insel Rügen - ist die jeweils zum Zeitpunkt der Beförderung gültige Beförderungsentgeltverordnung im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrgebiet  maßgeblich.  Die Verordnung  ist  in  den  Geschäftsräumen  von  Rügentaxi  sowie  im Internet unter www.Ruegentaxi.de einsehbar.

2. Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes kann der Fahrpreis vor dem Fahrtantritt frei vereinbart werden. Wird keine Vereinbarung getroffen, ist das Taxameter maßgeblich. 

3. Rügentaxi ist berechtigt, den nach Ziff. 2 vereinbarten Fahrpreis in angemessener Weise zu erhöhen, wenn zwischen der Preisvereinbarung und dem tatsächlichen Fahrtantritt mehr als vier Monate liegen und sich die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise inzwischen spürbar erhöht haben.

4. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung nach Ziff. 3 die zwischenzeitliche Kostensteigerung um mehr als 25 % übersteigt.

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§4 Sonderfahrten

1. Kurierfahrt

a) Bei Kurierfahrten ist der Kunde verpflichtet, Schutzvorkehrungen für das Kuriergut gegen Beschädigung und unerlaubten Zugriff zu treffen.

b)   Der Kunde hat dem Taxifahrer bei der Übernahme des Kuriergutes eine schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Zeigt das Kuriergut bei Ablieferung am Zielort einen Mangel gegenüber der Übernahmebestätigung auf, hat der Kunde Rügentaxi dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

2. Besorgungsfahrt

a) Bei Besorgungsfahrten ist der Kunde verpflichtet, Vorkasse hinsichtlich der zu besorgenden Güter zu leisten.

b)  Derjenige Taxifahrer, der die Besorgungsfahrt auszuführen hat, hat den Geldempfang zu quittieren und gegenüber dem Kunden abzurechnen.

3. Transferfahrt

a) Bei Hafen-, Bus-, Bahnhofs-, und Flughafen-transferfahrt hat sich der Kunde zur vereinbarten Abholzeit an dem vereinbarten Ort einzufinden. 

b)    Bei Änderungen von Fahr- oder Flugplänen hat der Kunde dies Rügentaxi rechtzeitig mitzuteilen, so dass eine Änderung der Abholzeit noch vereinbart werden kann. Andernfalls haftet der Kunde für entstandene Schäden gegenüber Rügentaxi.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung

1. Der Fahrpreis ist sofort nach Erbringen der Fahrleistung fällig. Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

2.   Für eine in Rechnung gestellte Fahrt ist die Fahrpreiszahlung nach Erhalt der entsprechenden  Rechnung fällig.

3.   Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Rügentaxi über den geschuldeten Betrag frei verfügen kann.

4.  Bei Einzugsermächtigung hat der Kunde dafür zu sorgen, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Andernfalls ist Rügentaxi berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €, unabhängig von den anfallenden Bankgebühren zu erheben.

5.  Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsverweigerung ist Rügentaxi berechtigt, zur Befriedigung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag die ihr überlassenen oder aufgrund von Beförderung in ihren Besitz gelangten Gegenstände des Kunden zu verpfänden. Rügentaxi ist berechtigt, für jede Pfandnahme eine Pauschale in Höhe von 20,00 € zu erheben.

6.    Ziff. 3 - 5 gelten nicht für Fahraufträge, die von einem durch Rügentaxi vermittelten (Fremd) Taxiunternehmen auf eigene Rechnung durchgeführt werden.


§ 6 Haftung der Kunden

1.    Der Kunde hat die Obhuts- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich der mitbeförderten Gegenstände, oder Tiere sowie ihn begleitende Minderjährige und haftet für die von ihm oder den mitbeförderten Sachen, Tieren oder Minderjährigen verursachten Schäden.

2.    Die Fahrzeugtüren dürfen nur nach Aufforderung des Fahrers geöffnet werden und die Fahrgäste sind beim Ein- und Aussteigen verpflichtet zu prüfen, ob die Türen gefahrlos geöffnet werden können.

3.   Der Genuss von Getränken und Lebensmitteln sowie das Rauchen sind während der gesamten Fahrt verboten.

4.    Bei Verunreinigung des Fahrzeuges durch den Kunden oder durch die mitbeförderten Gegenstände, Tiere sowie Minderjährigen kann Rügentaxi neben den Reinigungskosten Ersatz des entgangenen Gewinns wegen des Fahrtausfalls, die durch notwendige Lüftung oder Trocknung entstehen, von ihm verlangen. Bei der Berechnung der  Schadenshöhe wird bei Standzeiten die tarifliche Wartezeit zugrunde gelegt.

5. Der Taxifahrer ist berechtigt, das Befördern von Gegenständen zu verweigern, wenn eine Ladungssicherung unmöglich ist oder von den Gegenständen Gefahr für die mitfahrenden Personen oder das Fahrzeug ausgehen kann. Werden solcheGegenstände von dem Kunden mitgenommen, haftet er für die daraus entstehenden Schäden in vollem Umfang.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

1.     Für Schäden, die durch die Beförderung entstehen, haftet Rügentaxi nur für eigenes grobes Verschulden sowie das grobe Verschulden ihres Erfüllungsgehilfen, soweit sie keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind. Insbesondere sind natürlicher Verschleiß und Lackbeschädigungen an Transportgütern, die durch die Beförderung trotz sachgemäßer  Ladung und Nutzung entstanden sind, von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

2.   Für ohne Begleitung von Fahrgästen befördertes Kuriergut haftet Rügentaxi in dem Umfang, als eine entsprechende Übernahmebestätigung vor dem Fahrtantritt von dem Taxifahrer gegengezeichnet wurde.

3.  Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Rügentaxi nur, wenn sie die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

4.    Für Schäden, die dadurch entstehen, dass das Taxi nicht pünktlich beim Kunden eingetroffen ist, haftet Rügentaxi nur, wenn

a. die Abholzeit zuvor ausdrücklich und rechtzeitig vereinbart wurde und

b. Leistungsstörung durch von Rügentaxi zu vertretende Umstände entstehen.

5.  Jeglichen Schaden hat der Kunde unverzüglich nach dem Fahrende bei Rügentaxi anzuzeigen.

6.  Für die Fahrten, die von einem (Fremd) Taxiunternehmen auf eigene Rechnung durchgeführt werden, haftet Rügentaxi nur für Schäden, die durch die Vermittlungstätigkeit entstehen. Schäden, die während der Auftragsausführung oder nach Vergabe des Auftrages an den Taxiunternehmer entstanden sind, sind mit dem jeweiligen Taxiunternehmen selbst zu regeln.

7.    Für Schäden, die keine Personenschäden sind, haftet Rügentaxi nur für eigenes grobes Verschulden.

§ 8 Datenschutz

Die betriebs- und personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages gespeichert, verarbeitet und vertraulich von Rügentaxi, unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen des Bundesdaten-schutzgesetzes behandelt.

§ 9 Gerichtsstandvereinbarung

Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen oder mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen, gilt Bergen/Rügen als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

§ 10 Salvatorische Klauseln

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die geltende gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Rügentaxi  Oliver Gurk    

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